Immobilie mit Mängeln verkaufen – worauf achten?
Ist-Beschaffenheit, Soll-Zustand, Sachmangel oder Rechtsmangel – wer eine Immobilie mit Mängeln verkaufen will, sollte einige wichtige Vokabeln beherrschen, um rechtlich später auf der sicheren Seite zu sein. Ansonsten kann es nur allzu schnell dazu kommen, dass der Käufer Sie als Verkäufer für aus verschwiegenen Mängeln entstandene Schäden verantwortlich macht. Damit es soweit nicht kommt, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zum Thema „Immobilie mit Mängeln verkaufen“ zusammengestellt.
So verkaufen Sie eine Immobilie mit Mängeln
Eine Immobilie mit Mängeln verkaufen ist nicht verboten und nicht jeder Mangel ist grundsätzlich meldepflichtig. Allerdings sind Sie in der Rolle als Verkäufer dazu verpflichtet, den Käufer auf bestehende Mängel hinzuweisen, wenn diese die Struktur des Bauwerks beeinträchtigen oder gesundheitliche Schäden bei den Bewohnern hervorrufen können. Wenn Sie eine Immobilie mit Mängeln verkaufen wollen, müssen Sie den Verkäufer auf folgende Gegebenheiten hinweisen, falls vorhanden:
- Denkmalschutz des Gebäudes
- Fehlende Baugenehmigung
- Mietpreis- oder Sozialbindung
- Gefahr von Überflutung
- Bestehende Feuchtigkeitsmängel
- Gesundheitsschädliche Stoffe
- Befall mit Hausschwamm
- Schäden an tragenden Holzteilen
Diese Mängel sollten Ihrerseits beim Verkauf offengelegt werden, auch wenn dies zu einer Preisminderung führen könnte. Vermeiden Sie es außerdem, dem Käufer gegenüber Garantien auszusprechen, wenn Sie eine Immobilie mit Mängeln verkaufen. Ansonsten könnte die Einstandspflicht zu Ihrem Nachteil greifen und Sie dazu verpflichten, das Garantierte in die Tat umzusetzen. Der Kaufvertrag sollte eine exakte Beschreibung des Soll-Zustands der Immobilie sowie einen Gewährleistungsausschluss enthalten.
Rechtliche Absicherung hat Vorrang
Sollte der Käufer die Immobilie aufgrund einer dieser Mängel nicht wie angedacht nutzen können, so wird von einem Sachmangel gesprochen. Ein Rechtsmangel wiederum besteht, falls Dritte Recht an der Immobilie anmelden. Wenn Sie eine Immobilie mit Mängeln verkaufen, muss die rechtliche Absicherung oberste Priorität haben. Mängelansprüche verjähren erst nach fünf Jahren, dessen sind sich Verkäufer einer Immobilie mit Mängeln nur selten bewusst. Lassen Sie nach Möglichkeit ein Protokoll des Verkaufsgesprächs anfertigen und gegenzeichnen, um rechtlich bestmöglich abgesichert zu sein. Aus diesem sollte selbstverständlich hervorgehen, dass alle wesentlichen Mängel aufgedeckt und benannt wurden.
Nicht alles ist offenzulegen, wenn Sie eine Immobilie mit Mängeln verkaufen
Ein Mangel besteht immer dann, wenn etwas nicht so ist, wie es sein sollte. Oder anders gesagt: wenn die Ist-Beschaffenheit von der im Vertrag fixierten Soll-Beschaffenheit abweicht, besteht ein Mangel. Während die beiden letztgenannten Punkte der obigen Liste dabei bereits meldepflichtig sind, wenn der bloße Verdacht besteht, müssen bisher nicht genannte Mängel nur auf Nachfrage benannt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Mängel, die auf das Baujahr der Immobilie zurückzuführen sind. Ein unzureichendes Fundament oder eine veraltete – eventuell sogar fehlende -Wärmedämmung ist oftmals bei Gebäuden aus den Anfangsjahren des 20. Jahrhunderts zu finden. Statische Mängel hingegen weisen vor allem Gebäude aus den Vor- und Nachkriegsjahren (etwa zwischen 1930 und 1950) auf. Auf diesen Sachverhalt müssen Sie beim Immobilie mit Mängel Verkaufen nur hinweisen, wenn dies für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung ist.
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