Wertermittlung Ihrer Immobilie in Brandenburg
Sie besitzen eine Immobilie in Brandenburg und möchte deren Wert in Erfahrung bringen? In dem Fall stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Wertermittlung zur Verfügung. Welche die jeweils richtige ist, hängt nicht zuletzt vom Grund für die Wertermittlung ab:
Beabsichtigen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Brandenburg an der Havel, so ist eine kostenlose Wertermittlung hinreichend. Im Rahmen einer solchen erfolgt durch einen erfahrenen Experten eine Objektbegehung vor Ort und auf deren Grundlage eine realistische Einschätzung des Verkehrswertes. Soll die Wertermittlung Ihrer Immobilie hingegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten, beispielsweise im Zuge einer Scheidung, kommen Sie um ein kostenpflichtiges Wertgutachten nicht herum.
Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes
Im Hinblick auf die Wertermittlung von Immobilien wird in Deutschland zwischen drei anerkannten Verfahren unterschieden.
Deren Bewertungsgrundsätze sind in der sogenannten Immobilienwertermittlungsverordnung festgehalten und wurden vom Bundesjustizministerium letztmalig am 19. Mai 2010 überarbeitet. Die drei Verfahren lauten wie folgt:
Vergleichswertverfahren: Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens werden zur Ermittlung des jeweiligen Verkehrswertes die Preise gleichwertiger Immobilien zugrunde gelegt.
Sachwertverfahren: Beim Sachwertverfahren dienen die Herstellungskosten eines Gebäudes als Basis für die Ermittlung des Verkehrswertes. Maßgeblich sind dabei die anfallenden Kosten für eine mögliche Neuerrichtung des Gebäudes.
Ertragswertverfahren: Das Ertragswertverfahren wird in erster Linie zur Bewertung einer bewirtschafteten Immobilie bzw. eines Renditeobjekts herangezogen. Für die Wertermittlung ist insbesondere der nachhaltig erzielbare Reinertrag von Bedeutung.
Wertermittlung in Theorie und Praxis
Die Verfahren zur Immobilienbewertung beruhen sämtlich auf einem individuellen Ansatzpunkt. Eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie in Brandenburg ist dennoch mit jedem der genannten Verfahren durchführbar. In der Praxis hat sich nämlich erwiesen, dass dem Gutachter eine weitaus größere Bedeutung zukommt als dem gewählten Verfahren.
Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Gutachter muss über fundierte Kenntnisse des jeweiligen Marktes verfügen. Nur wenn dieser Umstand gegeben ist, lässt sich das Verfahren zur Immobilienbewertung entsprechend umsetzen.